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Der Ehevertrag: Ja oder Nein? - Die Bedeutung eines Ehevertrags: Vorsorge für die Zukunft

Der Ehevertrag: Ja oder Nein?

Manche Dinge sollte man besprechen, bevor Geschirr zu Bruch geht.

Als Ehepaar schwört euch ewige Treue und Liebe bis ans Ende aller Tage … Doch was, wenn die Zukunft ganz anders aussieht? Wer weiß schon, was in zwanzig, dreißig, vierzig Jahren sein wird … 

Für wen ist der Ehevertrag sinnvoll?

Immer mehr Ehen in Deutschland werden geschieden. Immer öfter wird ein zweites oder drittes Mal geheiratet. Gleichzeitig leben wir in einem Zeitalter, in dem die klassischen Vorstellungen einer Familie nicht mehr greifen. Die Rollenverteilung zwischen Mann und Frau ist einem steten Wandel unterzogen. War früher der Mann meist Alleinverdiener, während die Frau den Haushalt versorgt und die Kinder erzogen hat, so gibt es heute immer mehr Karrierefrauen und Hausmänner.

Ist doch alles kein Problem, werdet ihr als Ehepaar denken … Probleme gibt es erst, wenn einer der beiden Ehepartner die Gefühle des anderen nicht mehr erwidert, eigene Wege gehen will, es zur endgültigen Trennung und Scheidung kommt. Denn spätestens dann stellt sich die Frage nach dem Unterhalt. 

Der Gesetzgeber hat auf den Wandel des Familienbildes reagiert und das Unterhaltsrechts reformiert. Dennoch bleibt die Frage offen, inwieweit das neue Gesetz die jeweiligen – individuellen – Familienverhältnisse abbildet. 

Was wird im Ehevertrag geregelt

Der Ehevertrag ermöglicht es den Eheleuten, individuelle, exakt auf ihre Situation und ihre Interessen zugeschnittene Vereinbarungen für die Zukunft zu treffen. 

So kann zum Beispiel eine Unterhaltungsvereinbarung getroffen werden, die sowohl die Einkommensverhältnisse als auch die Kinderbetreuung berücksichtigt. Ist einer der Ehepartner selbstständig, so kann gemeinsam eine Regelung zur Ermittlung des Einkommens getroffen werden, in der zum Beispiel auch das unternehmerische Risiko berücksichtigt wird. Auch Altersversorgung oder Vermögensplanung können im Rahmen eines Ehevertrages geregelt werden. 

Im Ehevertrag wird der Güterstand geregelt. Neben der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft kann alternativ die Gütertrennung oder Gütergemeinschaft gewählt werden. Des Weiteren ist der Versorgungsausgleich bei Scheidung ein Punkt, der in guten Zeiten geregelt werden sollte. Dabei geht es um die Rentenanwartschaftssprüche, die ihr als Ehepaar während der Ehe erwirbt. Und dann geht es noch um den nachehelichen Unterhalt wie Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder, Unterhalt wegen Alter oder Krankheit etc. Auch andere Dinge wie das zukünftige Zusammenleben mit oder Kinder gestaltet werden soll, kann im Ehevertrag vereinbart werden. Jedoch sind solche Regelungen nicht einklagbar. 

Welche Lösung für euch im Ehevertrag die richtige ist, findet ihr am besten heraus, indem ihr euch von einem auf diesen Bereich spezialisierten Anwalt für Familienrecht oder Notar beraten lasst. In jedem Fall aber muss ein Ehevertrag von einem Notar beglaubigt werden, damit er rechtskräftig ist. 

Der Ehevertrag nach der Hochzeit: 

Vergesst bei eurer Familiengründung nicht die »wirtschaftliche« Familienplanung – und haltet diese am besten im Rahmen eines Ehevertrages fest. Kontrolliert in regelmäßigen Abständen - in jedem Fall aber immer dann, wenn sich eure wirtschaftlichen Verhältnisse ändert, also nach der Geburt von Kindern, bei Aufnahme oder Wechsel der Berufstätigkeit, bei Erwerb größerer Vermögenswerte usw. – ob der Ehevertrag eurer neuen Situation als Ehepaar noch gerecht wird und ihn falls notwendig anpasst oder neu aufsetzt. 

Also, spitzt die Feder … denn einen Ehevertrag schließt man am besten, solange man sich noch »verträgt«. 


Besprecht eure Zukunft, bevor Geschirr zu Bruch geht! Warum ein Ehevertrag wichtig ist und wie er individuelle Absicherung bieten kann.

Bild: Depositphotos_195630198_xl-2015_1200